Vorsicht "Karten-Tricks" |
| So schützen Sie sich vor dem Missbrauch Ihrer Zahlungskarte. |
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Das bargeldlose Bezahlen mit Kreditkarten, der EC-Karte, der Lastschrift
oder dem elektronischen Zahlungsverkehr ist heute eine selbstverständliche
Bezahlmöglichkeit. Unbare Zahlungsmittel sind bequem in der
Handhabung und können als sicheres Zahlungsmittel eingesetzt
werden. Die Täter können u.a. - mit der EC-Karte/Bankkarte und PIN im Handel bezahlen
(electronic cash), - mit der Kreditkarte im Handel bezahlen, - mit gefälschten EC-Karten an ausländischen Geldautomaten
Geld Schutz vor Kartenverlust Der größte Anteil der Straftaten setzt voraus, dass
Ihre Karte entwendet wurde. - Behandeln Sie Ihre EC- und Kreditkarten sorgfältig
wie Bargeld und |
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- Lassen Sie Zahlungskarten niemals in Büro-/Arbeitsräumen, - Rechnen Sie insbesondere in Restaurant, Kaufhäusern,
Bahnhöfen oder - Überzeugen Sie sich regelmäßig,
ob Sie Ihre Karte(n) noch besitzen. - Vergleichen Sie zeitnah Ihre Rechnungen mit den
Abbuchungen auf Ihrem - Behalten Sie Ihre Karte stets im Auge. - Beachten Sie alle Auflagen, die Ihr Geld- oder Kreditkarteninstitut Die Telefonnummern der Zentralen Sperrannahmedienste lauten: • EC-Karten/Bankkarten 01805-021021 |
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• Eine wichtige Voraussetzung für die
Sicherheit im Umgang mit • Geben Sie Ihre PIN NIE an Dritte weiter, nicht einmal Geldinstitute
oder • Beobachten Sie bereits vor dem Geldabheben am Geldautomaten
Ihr • Achten sie bei der Eingabe der PIN am Geldautomaten oder im
Handel an • Verdecken sie die PIN-Eingabe, indem Sie die Hand oder Geldbörse
als • Geben Sie – selbst bei Aufforderung – die PIN niemals
an Türöffnern ein, • Befolgen Sie keine Hinweiszettel, die zur mehrmaligen Eingabe
der PIN • Geben Sie beim Bezahlen nicht die PIN bekannt und achten Sie
auf die
Bezahlen mit Kreditkarten (-daten) im Mail-, Phone- bzw. Internet-Order-Verfahren. Bei dieser Bezahlmöglichkeit werden Waren oder Leistungen per
Schreiben, Telefon, Fax oder über das Internet bestellt. Die Bezahlung
erfolgt unter Angabe der Kreditkartennummer und der Gültigkeitsdauer. Der Schwerpunkt bei kriminellen Handlungen im Zusammenhang mit dieser Bezahlungsform verlagert sich, ausgehend von der immer häufigeren Nutzung dieses Mediums, in den Bereich der betrügerischen Einsätze von Zahlungskartendaten im Internet. Bei Internet-Transaktionen ist generell der Aspekt der Internet-Sicherheit im Auge zu behalten. Beachten Sie bitte nachfolgende Tipps: • Halten Sie Ihr Betriebssystem auf dem neuesten Stand und nutzen
Sie • Verwenden Sie immer ein aktuelles Virenschutzprogramm und eine
aktuelle • Überprüfen Sie Browsereinstellungen, insbesondere
hinsichtlich aktiver • Öffnen Sie keine Anhänge von unbekannten Mails, die
zur Eingabe von • Führen Sie die Transaktion möglichst am eigenen Rechner aus. • Geben sie Ihre Kreditkartennummer nur über Verbindungen
weiter, die eine Sichere Seiten beginnen mit „https“ – ein kleines geschlossenes Vorhängeschlosssymbol in der Statuszeile Ihres Browsers kennzeichnet die sichere Verbindung. Auch hier gilt: Es ist keine Situation denkbar, in der Ihre PIN berechtigterweise verlangt und daher von Ihnen preisgegeben werden muss. Darüber hinaus kann zusätzlich die Angabe der Kartenprüfnummer
gefordert werden, die auf der Kreditkarte selbst aufgedruckt, aber nicht
im Magnetstreifen gespeichert ist. Weitere Infos finden Sie im Internet unter: http://www.polizei-beratung.de/vorbeugung/internet |
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Internetwache beim Landeskriminalamt
04.01.07 |
![]() Heinz Schüpphaus |
Reaktionen,Beiträge und Änderungswünsche sind uns willkommen. E- Mail bitte an den: Senioren Internetclub Dortmund |
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