Vorsicht "Karten-Tricks"

                 
So schützen Sie sich vor dem Missbrauch Ihrer Zahlungskarte.

Das bargeldlose Bezahlen mit Kreditkarten, der EC-Karte, der Lastschrift oder dem elektronischen Zahlungsverkehr ist heute eine selbstverständliche Bezahlmöglichkeit. Unbare Zahlungsmittel sind bequem in der Handhabung und können als sicheres Zahlungsmittel eingesetzt werden.
Allerdings lauern auch hier Gefahren: Den weit verbreiteten Einsatz des „Plastikgeldes“ machen sich viele Täter zu eigen! Häufig gelangen die Täter durch Diebstahl (z. B. Taschendiebstahl) oder Einbruch (z. B. Diebstahl aus Kfz) in den Besitz der Zahlungskarte und damit auch der Daten der Karte.
Das unrechtmäßige Auslesen und Abspeichern der gesamten (Kreditkarten-) Magnetstreifendaten kann zur späteren Herstellung von Kartendubletten genutzt werden. Darüber hinaus können die Täter durch Ausspähen der PIN (z. B. bei PIN-Verwendung am Geldautomat oder beim Bezahlen im Geschäft) in deren Besitz kommen. Die aufgezeigten Situationen öffnen den Betrügern Tür und Tor.

Die Täter können u.a.

  - mit der EC-Karte/Bankkarte und PIN im Handel bezahlen (electronic cash),

  - mit der EC-Karte/Bankkarte und gefälschter Unterschrift im Handel an der
    Kasse bezahlen (elektronisches Lastschriftverfahren – ELV), mit der 
    Geldkarten-Funktion der EC-Karte/Bankkarte bezahlen,

  - mit der Kreditkarte im Handel bezahlen,

  - mit gefälschten EC-Karten an ausländischen Geldautomaten Geld
    abheben oder mit Kreditkarten (-daten) im Mail-, Phone- bzw. Internet-
    Order-Verfahren bezahlen.

Schutz vor Kartenverlust
Tipps zur Vorsorge

Der größte Anteil der Straftaten setzt voraus, dass Ihre Karte entwendet wurde.
Darum kommt es vor allem darauf an, den Verlust der Kredit- bzw. EC-Karte
zu verhindern! Folgende Tipps sollten Sie beachten:

   - Behandeln Sie Ihre EC- und Kreditkarten sorgfältig wie Bargeld und
     tragen Sie diese dicht am Körper verteilt in verschlossenen Innentaschen
     der Kleidung.

   - Lassen Sie Zahlungskarten niemals in Büro-/Arbeitsräumen,
     Schwimmbädern, Krankenhäusern, Hotelzimmern, Kraftfahrzeugen etc.
     weder offen noch versteckt liegen, auch nicht für kurze Zeit.

   - Rechnen Sie insbesondere in Restaurant, Kaufhäusern, Bahnhöfen oder
     Flughäfen sowie Messen oder Ausstellungen mit Taschendieben.

   - Überzeugen Sie sich regelmäßig, ob Sie Ihre Karte(n) noch besitzen.
     Bewahren Sie Kreditkarten/Bankkartenbelege sorgfältig auf und werfen
     Sie diese nicht beispielsweise in den Papierkorb der Bank/des
     Geschäftes. Mit den Kontodaten aus dem Papierkorb ist Ihr Geld vor
     Tätern nicht mehr sicher. Verschriebene Belege vernichten, unter
     Umständen auch das Durchschreibepapier.

   - Vergleichen Sie zeitnah Ihre Rechnungen mit den Abbuchungen auf Ihrem
     Konto.

   - Behalten Sie Ihre Karte stets im Auge.

   - Stellen Sie sicher, dass Sie nach dem Bezahlen stets Ihre eigene EC-
     oder Kreditkarte zurück erhalten. Bestehen Sie darauf, dass
     verschriebene Kreditkartenbelege, unter Umständen auch das 
     Durchschreibepapier, sofort ungültig gemacht werden.

   - Beachten Sie alle Auflagen, die Ihr Geld- oder Kreditkarteninstitut
     vertraglich mit Ihnen vereinbart hat. Lassen Sie auch das Kleingedruckte
     im Vertrag, vor allem die Abschnitte über die Haftung; sie legen fest,
     welche Sorgfaltspflichten Sie im Umgang mit Ihrer Zahlungskarte zu
     erfüllen haben.

  Die Telefonnummern der Zentralen Sperrannahmedienste lauten:

• EC-Karten/Bankkarten 01805-021021
• American Express 069-97977777
• Eurocard/Mastercard 0800-8191040
• Diners Club 01805-911507
• VISA 0800-8149100
• Zentraler Sperrnotruf 116116

 

Umgang mit der PIN

Verhalten an Geldautomaten, Kassen etc.

• Eine wichtige Voraussetzung für die Sicherheit im Umgang mit
  Zahlungskarten ist und bleibt die sorgfältige Handhabung der Kartendaten
  und PIN. Der ordnungsgemäße und gewissenhafte Umgang ist der beste
  Garant für Sicherheit beim unbaren Zahlungsverkehr.

• Geben Sie Ihre PIN NIE an Dritte weiter, nicht einmal Geldinstitute oder
  Kreditkarten-unternehmen kennen die PIN; weder Amtspersonen (z. B.
  Polizeibeamte) noch Mitarbeiter von Geldinstituten werden nach Ihrer PIN
  fragen. Prägen Sie sich am besten Ihre PIN ein und vernichten Sie den
  PIN-Brief.
  Auf keinen Fall sollten Sie die PIN irgendwo notieren (schon gar nicht
  auf der Zahlungskarte! Aber auch nicht im Adressbuch, getarnt als
  Telefonnummer o. Ä.).

• Beobachten Sie bereits vor dem Geldabheben am Geldautomaten Ihr
  Umfeld genau. Achten Sie auf die äußere Beschaffenheit des
  Geldautomaten, melden sie auffällige Veränderungen sofort an die Polizei!
  Seien Sie sich der Risikosituation immer bewusst.

• Achten sie bei der Eingabe der PIN am Geldautomaten oder im Handel an
  Kassenautomaten stets darauf, dass niemand den Vorgang beobachten
  kann; bitten Sie aufdringliche Personen oder angebliche Helfer höflich aber
  bestimmt, auf Distanz zu bleiben.

• Verdecken sie die PIN-Eingabe, indem Sie die Hand oder Geldbörse als
  Sichtschutz dicht über die Tastatur halten. Dies erschwert ein Ausspähen
  erheblich!

• Geben Sie – selbst bei Aufforderung – die PIN niemals an Türöffnern ein,
  auch nicht bei Geldinstituten. Verständigen Sie in solchen Fällen sofort die
  Polizei!

• Befolgen Sie keine Hinweiszettel, die zur mehrmaligen Eingabe der PIN
  auffordern!

• Geben Sie beim Bezahlen nicht die PIN bekannt und achten Sie auf die
  Rückgabe der eigenen Zahlungskarte.


Die Nutzung von Zahlungskarten im Internet

Bezahlen mit Kreditkarten (-daten) im Mail-, Phone- bzw. Internet-Order-Verfahren.

Bei dieser Bezahlmöglichkeit werden Waren oder Leistungen per Schreiben, Telefon, Fax oder über das Internet bestellt. Die Bezahlung erfolgt unter Angabe der Kreditkartennummer und der Gültigkeitsdauer.
Die wachsende Zahl von Personen, die über einen Internet-Zugang verfügen und diesen auch zu finanziellen Transaktionen, z. B. beim Online-Versandhandel, einsetzen, machen sich auch Kriminelle zu Nutzen. so unterschiedlich ihre Methoden sein mögen – ihr Ziel ist immer, an Zahlungskarten heranzukommen.

Der Schwerpunkt bei kriminellen Handlungen im Zusammenhang mit dieser Bezahlungsform verlagert sich, ausgehend von der immer häufigeren Nutzung dieses Mediums, in den Bereich der betrügerischen Einsätze von Zahlungskartendaten im Internet.

Bei Internet-Transaktionen ist generell der Aspekt der Internet-Sicherheit im Auge zu behalten.

Beachten Sie bitte nachfolgende Tipps:

• Halten Sie Ihr Betriebssystem auf dem neuesten Stand und nutzen Sie
  entsprechende Update-Funktionen.

• Verwenden Sie immer ein aktuelles Virenschutzprogramm und eine aktuelle
  Firewall.

• Überprüfen Sie Browsereinstellungen, insbesondere hinsichtlich aktiver
  Inhalte (Näheres auf der Homepage des Bundesamtes für Sicherheit in der
  Informationstechnologie – www.bsi-fuer-buerger.de).

• Öffnen Sie keine Anhänge von unbekannten Mails, die zur Eingabe von
  scheinbar gelöschten Benutzerdaten o. Ä. auffordern (Phishing-Mails) und
  folgen Sie auch nicht den dort angegebenen Links etc.

• Führen Sie die Transaktion möglichst am eigenen Rechner aus.

• Geben sie Ihre Kreditkartennummer nur über Verbindungen weiter, die eine
  Verschlüsselung zwischen Ihrem Rechner und dem Empfänger 
  gewährleisten z. B. SSL-Standard).

Sichere Seiten beginnen mit „https“ – ein kleines geschlossenes Vorhängeschlosssymbol in der Statuszeile Ihres Browsers kennzeichnet die sichere Verbindung.

Auch hier gilt: Es ist keine Situation denkbar, in der Ihre PIN berechtigterweise verlangt und daher von Ihnen preisgegeben werden muss.

Darüber hinaus kann zusätzlich die Angabe der Kartenprüfnummer gefordert werden, die auf der Kreditkarte selbst aufgedruckt, aber nicht im Magnetstreifen gespeichert ist.
Allgemeine gilt: Versichern Sie sich, mit wem Sie es zu tun haben. Drucken Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und das Impressum (Adressenangabe, Telefonnummer) aus. Überprüfen Sie anhand der Angaben die Existenz des Internet-Unternehmens. Drucken Sie den kompletten Geschäftsvorgang aus. Beachten Sie bei Internet-Händlern mit Sitz im Ausland, insbesondere in Nicht-EU-Staaten, dass unser Rechtssystem möglicherweise keinen Zugriff hat. Wählen Sie ggf. andere Zahlungsmöglichkeiten aus (per Nachnahme, per Lastschrift, per Überweisung).

Weitere Infos finden Sie im Internet unter:

http://www.polizei-beratung.de/vorbeugung/internet

http://www.kartensicherheit.de

Wie schütze ich mich vor Taschendiebstählen?

Internetwache beim Landeskriminalamt

  04.01.07
  Die Ermittler des Landeskriminalamtes nehmen jetzt rund um die
  Uhr per E-Mail Hinweise zu möglichen Straftaten entgegen", sagte
  Innenminister Dr. Ingo Wolf heute bei der Vorstellung der neuen
  Internetwache im Landeskriminalamt in Düsseldorf.

  Der neue Online Dienst ist nun ab sofort unter www.polizei.nrw.de
  freigeschaltet. Somit können schon erste Ankündigungen von Gewalttaten
  online gemeldet und direkt bewertet werden. Die notwendigen
  Ermittlungen erfolgen dann sofort durch die örtlichen Polizeibehörden.

  "Die Menschen sind über das Internet eher bereit, Anzeige zu erstatten oder
  Hinweise zu geben. Denn die Hemmschwelle, zu einer Polizeiwache zu
  gehen oder zum Telefonhörer zu greifen, entfällt dabei", sagte Wolf.
  Schon seit knapp drei Jahren können Strafanzeigen online erstattet werden.
  Seit dem Start im März 2004 gingen bei der NRW-Polizei mehr als 61.000
  Anzeigen über das Internet ein.

  Wer im Internet jedoch Anzeichen für einen möglichen Amoklauf bemerkt,
  darf sich nicht scheuen, sofort die Polizei zu verständigen", rät der
  Innenminister. Nur so könne im Vorfeld geklärt werden, ob die 
  Gewaltandrohung ernst gemeint sei. Die Täter befänden sich zumeist in
  einer psychischen Ausnahmesituation und bräuchten rasch professionelle
  Hilfe. "Einer aufkeimenden Gewaltbereitschaft muss so früh wie möglich
  entgegengewirkt werden", sagte Wolf. "Um solche Personen rechtzeitig zu
  identifizieren, appelliert die Polizei an die Hilfsbereitschaft der Surfer".

 
Heinz Schüpphaus
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