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Patientenverfuegung
Mit Kompetenz und Erfahrung setzt sich die Bundeszentralstelle für Patientenverfügungen, Hospiz und Humanes Sterben dafür ein, dass allein die Wünsche und Wertvorstellungen des kranken und/oder alten Menschen bestimmend sind, dass niemand unnötig leiden muss.

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Palliativmedizin verbessern

Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) will in der neuen Legislaturperiode die Palliativmedizin für unheilbar Kranke mit einem 250-Millionen-Programm deutlich verbessern und flächendeckend ausbauen. Dies sei auch die richtige Antwort auf die Forderung nach aktiver Sterbehilfe, die sie strikt ablehne, sagte die SPD-Politikerin heute der "Neuen Osnabrücker Zeitung." Dafür will Schmidt einen eigenständigen Leistungsanspruch auf eine "spezialisierte ambulante Palliativversorgung" schaffen.

Allein die Palliativ-Teams kosten rund 100 Millionen Euro pro Jahr, rechnete die Ministerin vor. Weitere 110 Millionen würden durch eine bessere Versorgung der Schwerstkranken mit Medikamenten, Heil- und Hilfsmitteln erwartet. 26 Millionen dürfte die Optimierung der hausärztlichen Versorgung für Palliativpatienten ausmachen. Die benötigten Mittel könnten zum Beispiel durch wirtschaftlicheres Verordnen von Medikamenten an anderer Stelle aufgebracht werden, sagte Schmidt.
Flächendeckend sollen rund 330 speziell ausgebildete Teams aus Ärzten und Pflegekräften Schwerstkranke mit erhöhtem Versorgungsbedarf vor allem zu Hause bis zum Tod betreuen. Profitieren würden diejenigen, die unheilbar an Krebs, AIDS oder einer neurologischen Erkrankung leiden. Dies beträfe nach Expertenmeinung rund 10 % der Palliativpatienten, sagte die Ministerin. Daneben müsse deshalb auch die Palliativversorgung in den Krankenhäusern oder durch Hospize ausgebaut und verbessert werden.



Aus: Kommentar des Bundestagsabgeordneten Rolf Stöckel:

<< Palliativmedizin und indirekte oder passive Sterbehilfe sind kein Widerspruch - das Thema Sterbehilfe muss differenziert betrachtet werden

... Hospize ... sind notwendig und dieses Angebot sollte unbedingt bundesweit ausgebaut werden, aber Hospize sind nicht der einzige Weg, die Würde des Menschen am Lebensende zu bewahren. Wir brauchen eine breite gesamtgesellschaftliche und vor allem sachliche Diskussion über das Ende des Lebens. ... Ich sehe drei Aufgabenbereiche, die verfolgt werden müssen:

Zum einen muss aufgeklärt werden über die verschiedenen Möglichkeiten, das Sterben zu erleichtern. Es ist ein Armutszeugnis, wenn schwerkranke Menschen als einzigen Ausweg die Selbsttötung oder Hilfe zur Selbsttötung in Betracht ziehen. Die Entscheidung, das eigene Leben zu beenden, ist allerdings zu respektieren.

Wir brauchen einen Ausbau der Palliativmedizin. Die Gesundheitsministerin will künftig jährlich knapp 240 Millionen Euro für die Pflege schwerstkranker Menschen bereitstellen, es soll ein gesetzlicher Leistungsanspruch auf eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung eingeführt werden. Ich begrüße das sehr ....

Gleichzeitig werde ich mich dafür einsetzen, dass es uns noch in der ersten Hälfte der Legislaturperiode gelingt, die Patientenverfügung gesetzlich zu regeln. An die Vorarbeiten der alten und künftigen Bundesjustizministerin kann hier angeknüpft werden, um die Autonomie am Lebensende zu stärken. >>


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Aus: SWR.de anlässlich der Fachtagung "Hospiz vernetzt" vom 8.10.05

Köhler fordert Gesetz über Patientenverfügung

Foto: dpa

Bundespräsident Horst Köhler hat zum Auftakt der Fachtagung "Hospiz vernetzt" mehr Anstrengung der Gesellschaft für ein Sterben in Würde gefordert. Dabei gebe es viele Möglichkeiten, sterbenden Menschen zur Seite zu stehen, unter anderen die Hospiz-Bewegung oder die Palliativ-Medizin. Gegen eine aktive Sterbehilfe sprach sich der Bundespräsident deutlich aus.
"Jeder Mensch hat das Recht, in jeder Phase seines Lebens selbst zu entscheiden, ob und welchen lebensverlängernden medizinischen Maßnahmen er sich unterzieht", sagte Köhler bei der Eröffnung der Fachtagung in Würzburg. Dazu sei eine klare gesetzliche Regelung zur Wirksamkeit von Patientenverfügungen notwendig. Bislang könnten zwar Patientenverfügungen verfasst werden, es bestehe aber keine Gewissheit darüber, dass diese auch beachtet werden. ... >>

Aus: FAZ vom 10.10.05:
<< ... Es lägen verschiedene Vorschläge auf dem Tisch, die sich zum Teil deutlich voneinander unterschieden. Angesichts des vielschichtigen und sensiblen Themas halte er eine sorgfältige Abwägung für besonders wichtig. "Wir brauchen in diesem Bereich möglichst klare und eindeutige Regelungen, und die sollten auf einem breiten gesellschaftlichen Konsens beruhen", sagte der Bundespräsident.  ... Niemand dürfe gegen seinen Willen ärztlich behandelt werden, sagte Köhler, Lebenserhaltung solle das Leben nicht zur Qual werden lassen ...>> 

Laut Berliner Tagesspiegel vom 9.10.05 erwägt Bundespräsident Köhler für sich selbst  eine individuelle Patientenverfügung. Es selbst habe bisher keine solche Erklärung verfasst, denke aber darüber nach.


Kommentar der NL-Redaktion patientenverfuegung.de: Präsident Köhler spricht im Zusammenhang mit der Wirksamkeit von Patientenverfügungen vom Recht "in jeder Phase" über lebenserhaltenden Maßnahmen selbst entscheiden zu können. Das hört sich nicht danach an, als wenn er bei den auf dem Tisch liegenden Gesetzesvorschlägen, die "sich zum Teil deutlich voneinander unterscheiden" dem der Bundestags-Enquetekommission "Ethik und Recht der modernen Medizin" den Vorzug geben würde. Diese hatte sich in ihrem Mehrheitsvotum (gegen mehrere Minderheitsvoten) dafür ausgesprochen, dass Patientenverfügungen nur stark eingeschränkt wirksam sein sollten, nämlich nur wenn bereits die Phase eines irreversibel tödlichen Verlaufs vorliegt.

Siehe auch: "Patientenverfügungen sind für alle bindend" von Prof. G. D. Borasio (Leiter des Zentrums für Palliativmedizin München):
http://www.presseportal.de
 
  http://www.patientenverfuegung.de  
  Der Service ist kostenfrei und basiert vorwiegend auf ehrenamtlichem Engagement.
  

  Sollten Sie Fragen oder eigene Beiträge haben, schreiben Sie bitte an mail@patientenverfuegung.de

 Vorsorgevollmacht 

Patientenverfügung und Beratungsvollmacht.

Hilflos im Krankenbett liegen, der Apparatemedizin und fremden Menschen ausgeliefert - das ist eine beängstigende Vorstellung. Daher sollte jeder, der in einer solchen Krankheitssituation selbst bestimmen möchte, mit einer Patientenverfügung vorsorgen.Wie muss eine Patientenverfügung und eine Betreuunsgvollmacht aussehen, damit sie praktisch umgesetzt werden kann? Ihre Fragen beantwortet Bruno J. Sobotka von der Deutschen Hospiz-Stiftung.

 

Patientenverfügung – was ist zu beachten?

RN vom 8.2.2007

Berlin.
Die Patientenverfügungen sollten laut dem geschäftsführenden Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, den Willen des Verfassers „individuell und aussagekräftig“ wiedergeben. Eine von der Hospiz Stiftung verfasste Checkliste solle es jedem ermöglichen, seine Vorsorgedokumente selbst zu überprüfen.
Die Liste umfasst zwölf Fragen, angefangen von „Welche Dokumente brauche ich, um vorzusorgen?“ bis hin zu „Wie kann ich meinen Willen tatsächlich durchsetzen?“ .
Die Stiftung empfiehlt unter anderem, schwammige Begriffe wie „Falls mein Leben nicht mehr erträglich sein sollte…“ oder „…soll man mich in Ruhe sterben lassen“ zu vermeiden, weil sie für den Arzt zu allgemein sind.
Laut Stiftung haben rund neun Millionen Menschen eine Patientenverfügung verfasst.

 
Heinz Schüpphaus
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