WAZ v. 11.4.06 (gekürzt)

Vorsorgevollmacht

 

Vorsorge für schlechte Zeiten treffen.

Seit Juli 2005 sind die Änderungen im Betreuungsgesetz in Kraft, In denen die

Vorsorgevollmacht erheblich erleichtert wird.

In der Vorsorgevollmacht wird eine Vertrauensperson mit der Wahrnehmung von Interessen im Falle einer Geschäftsunfähigkeit beauftragt. In dem vier Seiten umfassenden Vordruck können die Felder für jedes Themengebiet separat angekreuzt werden. Es ist nicht mehr nötig, dies durch einen Notar für 100 Euro Gebühr beglaubigen zu lassen. Zur Vorlage bei Behörden und Banken kann das Gesundheitsamt für zehn Euro die Vorsorgevollmacht beglaubigen. Nur wenn es um die Veräußerung von Grundbesitz geht, muss ein Notar beglaubigen.

Bei der Betreuungsstelle (im Gesundheitsamt) erhalten Interessierte auch eine neue Broschüre zum Thema "Patientenverfügung". Es gibt keine Vordrucke, aber zwei typische Muster von Verfügungen und mögliche Textbausteine, die individuell hinzugefügt werden könne.

Informationen unter Tel. 50-247 72 oder 50-2 35 10

Foto: B.I.S.S.


Patientenverfügung - was ist zu beachten

RN vom 8.2.07

Berlin. Die Patientenverfügungen sollen laut dem Geschäftsführenden Vorstand der Deutschen Hospizhilfe, Eugen Brysch, den Willen des Verfassers "individuell und aussagekräftig" wiedergeben. Eine von der Hospiz Stiftung verfasste Checkliste sollte es jedem ermöglichen, seine Vorsorgedokumente selbst zu überprüfen. Die Liste umfasst zwölf Fragen, angefangen von "Welche Dokumente brauche ich, um vorzusorgen?" bis hin zu "Wie kann meine Vertrauensperson meinen Willen tatsächlich durchsetzen?" Die Stiftung empfiehlt unter anderem, schwammige Begriffe wie "Falls mein Leben nicht mehr erträglich sein sollte." oder "soll man mich in Ruhe sterben lassen" zu vermeiden, weil sie für den Arzt zu allgemein sind. Laut Stiftung haben bisher rund neun Millionen Menschen eine Patientenverfügung verfasst.


Heinz Schüpphaus
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